Nächste Auswahlrunde beim Förderprogramm „Spitze auf dem Land“
Was wird gefördert: Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen direkt oder indirekt beitragen
Wie wird gefördert: 20-prozentiger Investitionszuschuss für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten; 10-prozentiger Investitionszuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten; min. Zuwendungsbetrag von 200.000 €; max. Förderbetrag von 400.000 €; max. Förderbetrag von 500.000 € bei Projekten mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Wer wird gefördert: kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum in Baden-Württemberg
Voraussetzungen: Die Bewerbung durch die Gemeinde (gemeinsam mit dem Unternehmen) muss bis zum 31.08.2022 eingehen.
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